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Beratungsrechtsschutz

Diese Art der Rechtsschutzversicherung kommt im privaten Bereich sehr häufig zum tragen. Im normalen Fall werden nur einmalige Beratungsgespräche von Kosten befreit. Ab dann wird es teuer, es sei denn, man hat eine Beratungsrechtsschutzversicherung abgeschlossen. Diese Versicherung tritt ein, sobald eine in der Änderung der Rechtslage nachgewiesen werden kann. Ein entsprechendes Ereignis muss bereits eingetreten sein. Vorsorgliche Beratungsgespräche sind vom Schutz dieser Versicherung ausgeschlossen. Eine Änderung der Rechtslage stellt zum Beispiel die Geburt eines Kindes, ein Erbfall, eine Scheidung und geltend gemachte Unterhaltsansprüche dar. Es wird in diesen Fällen der Rat eines entsprechenden Fachmannes, zum Beispiel ein Anwalt oder ein Notar eingeholt. Dies ist keine kostenpflichtige Beratung im Familien- und Erbrecht, wenn es ein bestehendes konkretes Ereignis betrifft. Jeder der genannten Möglichkeiten zur Änderung der Rechtslage ist separat zu sehen. Achtung bei dem Thema Scheidung. Da ist der Unterschied zwischen dem Trennungsjahr und der Scheidung für die Inanspruchnahme der Leistungen aus der Beratungsrechtsschutzversicherung genau auseinanderzuhalten. Sobald es sich bei den aufgezeigten Beispielen nicht nur bei der Beratung bleibt, sind weitere Kosten nicht mehr abgesichert. Beauftragen Sie also den Anwalt oder den Notar Sie zu vertreten, um Unterlagen vorzubereiten, oder rechtliche Schritte einzuleiten, werden die Kosten durch die Beratungsrechtsschutzversicherung nicht mehr getragen. Ebenfalls besonders zu erwähnen ist die Vorsorge für den Todesfall. In diesen Fällen greift diese Versicherungsart nicht. Ein Testament beim Notar ausfertigen zu lassen, regelt den Nachlass. So makaber es klingt, das Ereignis, nämlich das Ableben, liegt in diesen Fällen noch nicht vor. Oftmals gibt es viel Streit nachdem Ableben um das Erbe. Die Höhe des Betrages, welche dem Anwalt gezahlt werden muss, ist in einer Gebührenverordnung festgelegt. Um auf der sicheren Seite zu sein, ist es ratsam diese einmalige Ausgabe auf sich zu nehmen. Dann ist rechtlich alles in Ordnung. Ein handschriftliches Testament mit Unterschrift ist auch ein Weg das Erbe zu verteilen. Die Beratungsrechtsschutzversicherung sollte in keinem Haushalt fehlen, da auch Familienmitglieder versichert sind.

http://www.rechtsschutz-privat.de/

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